Honorar und Krankenkassenbeiträge
Der Ansatz im Einzelsetting beträgt CHF 170 für 50 Minuten
Der Ansatz im Paarsetting beträgt CHF 200 für 60 Minuten
Ihre Krankenkasse beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten für Psychotherapie:
- Wenn sie eine Zusatzversicherung haben, die die Kosten für psychologische Psychotherapie einschliesst. Die Beiträge sind von Kasse zu Kasse verschieden. Zur genauen Information, wie viel Ihnen zusteht, erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Zusatzversicherung.
- Einige Zusatzversicherungen verlangen ein ärztliches Überweisungszeugnis. Am besten konsultieren Sie dafür Ihren Hausarzt.
- Falls Sie Opfer eines Verbrechens (z.B. sexueller Missbrauch, häusliche Gewalt oder andere Arten von Gewalt, Überfall etc.) geworden sind, gibt es gemäss Opferhilfegesetz die Möglichkeit, die Übernahme der Psychotherapiekosten zu beantragen. Erkundigen Sie sich dafür bei der Opferhilfe Schweiz oder bei Lantana
Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt werden.
Versäumte Sitzungen muss ich Ihnen, unabhängig von den Gründen, verrechnen.